Berufliche Ausbildungen
Die Berufsausbildung findet in eigenen Lehrwerkstätten statt und hat in der Jugendhilfe einen ganz besonderen Stellenwert.
In vielen staatlich anerkannten Ausbildungsberufen bieten wir Jugendlichen, die auf dem öffentlichen Arbeitsmarkt nur schwer einen Ausbildungsplatz finden, die Möglichkeit, eine Ausbildung zu absolvieren.
Neben der Fachpraktikerausbildung besteht die Möglichkeit, die Qualifikation zum Gesellen/zur Gesellin zu erlangen.
Im Rahmen des §26 BBiG können außerdem Jugendliche beruflich gefördert werden, die sich für einen bestimmten Berufszweig entschieden haben, jedoch den Anforderungen einer regulären Ausbildung nicht gewachsen sind.
Die Ausbildung und Beschäftigungsmaßnahme im Rahmen der Jugendhilfe ist aktuell im SGB VIII §27 Absatz 3 festgeschrieben. Diese Rechtliche Grundlage kann auch in Verbindung mit §41, §13 und §34 angewandt werden.
Unser Ausbildungsteam finden Sie hier.