Voraussetzungen
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Hilfe für junge Volljährige nach § 41 i.v.m. § 34 SGB VIII in Form von 13,2 SG
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Hilfe zur Erziehung nach § 41 SGB VIII in Form von § 27,2 SGB VIII
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Externe Berufsausbildung nach § 13,2 SGB VIII
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Persönliches Budget der Agentur für Arbeit
Im Rahmen des §26 BBiG können Jugendliche beruflich gefördert werden, die sich für einen bestimmten Berufszweig entschieden haben, jedoch den Anforderungen einer regulären Ausbildung nicht gewachsen sind.
Durch Wohngruppen in Rheinmünster-Schwarzach oder das Betreute Wohnen in Ettlingen besteht die Möglichkeit bei Bedarf zu wohnen. Begleitung gibt es bei diesen Maßnahmen durch pädagogische Fachkräfte mit dem Ziel, auf Dauer ohne Betreuung leben zu können.